HLW: Dauer 3 Monate, zwischen dem dritten und vierten Jahrgang
FW: Dauer 2 Monate, zwischen zweiter und dritter Klasse
Das Praktikum ist in einem Betrieb 

  • des Hotel- und Gastgewerbes
  • der Wirtschaft oder
  • in einem Betrieb des Sozialbereiches (nur Küche und Verwaltung) abzulegen.

Das Schuljahr endet daher im 3. Jahrgang / in der 2. Klasse bereits Ende Mai und startet im 4. Jahrgang Anfang Oktober bzw. in der 3. Klasse Anfang September.
Dieses Pflichtpraktikum ist notwendig, um zur Reife- und Diplomprüfung/Abschlussprüfung zugelassen zu werden.

Die Schüler*innen können die Praktika im Inland und im Ausland absolvieren.

Unsere “praktikumserfahrenen” Schüler*innen und Lehrkräfte geben natürlich gerne ihre Erfahrungen weiter und helfen bei der Bewerbung.

Hier findest du Musterverträge für dein Pflichtpraktikum:

vertrag
gastgewerbe

vertrag
allgemein

vertrag
englisch

leitfaden
praktikum